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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab sofort unsere Diagnostik des Antiphospholipid-Syndroms (APS) erweitert wird. Die Bestimmung des Lupus-Antikoagulans (LA) umfasst jetzt auch einen Bestätigungstest und ggf. eine weitere Abklärung durch Plasmatauschversuche. Zusätzlich bieten wir eine Bestimmung der IgG- und IgM-Autoantikörper gegen Annexin 5 an.

Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass die Bestimmung der IgG- und IgA-Antikörper gegen Chlamydia trachomatis in unserem Labor ab sofort automatisiert mittels Chemilumineszenz-Testung auf dem Liaison®XL-System der Fa. Diasorin durchgeführt wird.

Zum Antikörpernachweis werden im neuen Verfahren keine komplexen Antigene aus ganzen Elementarkörperchen, sondern chemisch eindeutig definierte Antigene verwendet.

Der immunologische Nachweis von Hämoglobin im Stuhl (iFOBT) kann ab dem 1. April 2017 als Kassenleistung erbracht und abgerechnet werden. iFOBT steht für immunologischer Faecaler Okkulter Blut-Test.

Ab dem 1. April 2017 darf der Guajak-basierte Test, der die bisherige Kassenleistung darstellte, nicht mehr im Rahmen der Krebsfrüherkennung abgerechnet werden. Für kurative Indikationen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2017. Ab dem 1. Oktober 2017 ist der Guajak-Test (GOP 01734) dann keine GKV-Leistung mehr.

Im Rahmen einer jährlichen Darmkrebs-Vorsorgeuntersuchung ab dem 50. Lebensjahr können alle GKV-Patienten eine Stuhlprobe auf okkultes Blut untersuchen lassen. Für Versicherte ab dem 55. Lebensjahr übernimmt die GKV alle zwei Jahre den iFOBT als Alternative zur Darmspiegelung.

Gegenüber dem Guajak-Test ist der iFOBT besser standardisiert und liefert quantitative Ergebnisse. Die Sensivität und Spezifität des neuen Tests ist deutlich besser. Es gibt keine Verfälschungen der Ergebnisse durch Nahrungsmittelbestandteile wie tierisches Blut, durch Vitamin C oder Medikamente. Entsprechende diätische Empfehlungen an den Patienten sind nicht erforderlich.‘

Für die Abklärung von Gelenkerkrankungen kann die Analyse der Synovialflüssigkeit wichtige Informationen für diagnostische und therapeutische Entscheidungen liefern.

Basismäßig können das Volumen, das Aussehen und die Viskosität des Punktates untersucht werden. Mikroskopisch werden die Kristallbildung, die Zellzahl und nach Anfärbung die Zelldifferenzierung untersucht. Außerdem erlauben entsprechende Färbungen einen mikroskopischer Direktnachweis von Mikroorganismen einschließlich Mykobakterien. Zur weiterführenden Diagnostik kann eine Anzucht einschließlich Resistenzbestimmung dienen. Ein Erregernachweis von nicht oder nur schwierig aus Synovialflüssigkeit anzüchtbaren Keimen wie Borrelien, Chlamydien, Neisserien und Viren ist mittels Polymerasekettenreaktion (polymerase chain reaction, PCR) möglich.

Das Zikavirus wird durch den Stich infizierter Mücken übertragen und breitet sich derzeit in Mittel-und Südamerika und vereinzelt auch in Asien aus. Eine sexuelle Übertragung durch Sperma ist möglich. Die Infektion äußert sich 3 bis 12 Tage nach dem Stich durch allgemeine grippeartige Symptome sowie durch Hautausschlag und Bindehautentzündung, sie kann jedoch oft auch asymptomatisch verlaufen. In der Regel hat ein ansonsten gesunder Patient die Infektion nach ca. einer Woche durchgestanden.

Gerne möchten wir Sie über die Verbesserung der Bestimmung des freien Testosteron in Kenntnis setzen.

Die verbesserte Test-Version schließt erhöhte freie Testosteron-Werte im Serum durch Interferenzen mit heterophilen Antikörpern grundsätzlich aus. Der Test wurde an den Beckmann RIA Gold Standard kalibriert und enthält klar definierte Alters- und Geschlechtsreferenzwerte. Aufgrund der Änderungen an dem Test ist es nicht möglich, alte Patientenergebnisse direkt mit neuen Ergebnissen zu vergleichen.

Aufgrund einer aktuellen Information der Fa. Abbott weisen wir darauf hin, dass das Medikament Fulvestrant (Faslodex®) bei der Bestimmung mit dem Architect Estradiol Assay interferieren kann, was zu falsch erhöhten Werten führt. Wir bitten daher, Proben von Patienten unter Fulvestrant-Therapie mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen, so dass wir eine Messung auf einem anderen System veranlassen können.

Bitte verwenden Sie zum Versand von Laborproben auf dem Postweg ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Versandsystem („Süsse Post Box“). Dieses besteht aus einer Versandbox und einem stabilen Sekundärröhrchen.

Da es sich bei Laborproben nach internationalen Vereinbarungen um Gefahrgüter der Klasse 6.2 handelt, unterliegen diese rechtsgültigen Beförderungs- und Kennzeichnungsvorschriften (UN3373), aus denen spezifische Verpackungsvorschriften resultieren. Proben, in denen sich Mikroorganismen der Kategorie 3 oder 2 befinden gelten als Risikogruppe B und unterliegen der Beförderungsvorschrift UN3373 und der Verpackungsvorschrift p650.

Für Rückfragen oder Anforderung der Versandgefäße erreichen Sie das Labor unter 0211 73 77 66 99.